Aktuelle Meldungen

BVerfG: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen pauschale Abkehrerklärung vom Aufnahmeprogramm „Menschenrechtsliste“
Die Beschwerdeführenden sollten zunächst im Rahmen des humanitären Aufnahmeprogramms „Menschenrechtsliste“ nach § 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in die Bundesrepublik Deutschland aufgenommen werden. 2025 vereinbarte die neu gebildete Regierungskoalition, freiwillige Aufnahmeprogramme so weit wie möglich zu beenden. Das Bundesministerium des Innern (BMI) erklärte dementsprechend im Dezember 2025 Aufnahmeerklärungen u.a. aus der Menschenrechtsliste pauschal für „ungültig und erloschen“. Die von den Beschwerdeführenden beantragten Visa wurden unter Hinweis auf diese Abkehrerklärung abgelehnt, ihre Anträge auf Eilrechtsschutz blieben erfolglos. Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde hat Erfolg. Die Abkehrerklärung des BMI vom Dezember 2025 genügt den Anforderungen des Willkürverbots nicht. Die Bundesrepublik Deutschland muss sich daran festhalten lassen, dass sie das Programm Menschenrechtsliste auf der Grundlage von § 22 Satz 2 AufenthG errichtet und es damit auf eine Vorschrift gestützt hat, die gerade für personenbezogene Einzelfallentscheidungen geschaffen wurde.
22.07.2026 BVerfG 2 BvR 319/26 AufenthG 2004 § 22 Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/bvg26-046.html

BVerfG: Organklage gegen Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum sogenannten Heizungsgesetz im Jahr 2023 ohne Erfolg
Im Gesetzgebungsverfahren haben Abgeordnete nicht nur das Recht, im Deutschen Bundestag abzustimmen, sondern auch das Recht zu beraten. Sie müssen sich über den Beratungsgegenstand eine Meinung bilden und auf den Beschlussinhalt Einfluss nehmen können. Hierfür bedürfen sie derjenigen Informationen, die zur Beurteilung des Beratungsgegenstands erforderlich sind. Auch Abgeordnete der parlamentarischen Minderheit müssen die Möglichkeit haben, ihren Standpunkt in den Willensbildungsprozess des Parlaments einzubringen. Ihnen muss hierfür insbesondere die öffentliche Debatte zur Verfügung stehen. Ein subjektives Recht der Abgeordneten auf öffentliche Anhörungen folgt aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG jedoch nicht. Das Grundgesetz überlässt das innerparlamentarische Verfahren der autonomen Regelung durch den Deutschen Bundestag. Um eine Anpassung an veränderte Arbeitsbedingungen zu ermöglichen, kann der Bundestag etwa auf eine in einer digitalisierten Welt veränderte Beratungskultur reagieren und neue Strategien des arbeitsteiligen Zusammenwirkens und der Koordination der politischen Willensbildung entwickeln.
23.07.2026 BVerfG 2 BvE 4/23 GG Art. 38 Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/bvg26-045.html

BGH: Rechtliche Elternschaft im Falle der Leihmutterschaft
Die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung, die im Falle der Leihmutterschaft die rechtliche Elternschaft zu dem Kind den genetisch nicht mit ihm ver-wandten Wunscheltern zuweist, führt regelmäßig zu einem Ergebnis, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist (§ 109 Abs. 1 Nr. 4 FamFG). Um ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis zu begründen, müssen die Wunscheltern dann den Weg einer Adoption beschreiten, die der deutsche Gesetzgeber gerade für Fälle vorgesehen hat, in denen genetisch nicht mit einem Kind verwandte Personen in die rechtliche Elternstellung einrücken wollen
13.05.2026 BGH XII ZB 220/25 FamFG § 109 Quelle: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026128.html

BGH: Zum Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Einbau eines Klima-Splitgeräts
Bei dem mit der Durchbohrung der Fassade verbundenen Einbau eines Klima-Splitgeräts handelt es sich um eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums, die nach § 20 Abs. 1 WEG der Gestattung durch Beschluss bedarf. Gemäß § 20 Abs. 2 WEG können einzelne Wohnungseigentümer verlangen, dass ihnen näher bezeichnete angemessene bauliche Veränderungen - sogenannte privilegierte Maßnahmen, die im gesamtgesellschaftlichen Interesse etwa dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen oder dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen - gestattet werden. Obwohl Klima-Splitgeräte nicht zu diesen enumerativ aufgezählten privilegierten Maßnahmen gehören, kann ein Anspruch auf die Gestattung des Einbaus nach § 20 Abs. 3 WEG bestehen. Voraussetzung dafür ist, dass alle Wohnungseigentümer, deren Rechte durch die bauliche Veränderung über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden, einverstanden sind oder dass es an einer Beeinträchtigung im Sinne des Gesetzes fehlt; verfolgt werden kann ein solcher Gestattungsanspruch mit der Beschlussersetzungsklage nach § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG.
17.07.2026 BGH V ZR 162/25 WEG § 20 Quelle: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026130.html

Aktuelle Gesetze und Verordnungen

Dokumentationsstand:Bundesrecht
BGBl. I Nr. 257 vom 10.09.2026
BGBl. II Nr. 161 vom 12.08.2026
BAnz. vom 01.07.2025

  • Verordnung zur Neuordnung der Berufsausbildung zum Technischen Modellbauer und zur Technischen Modellbauerin
    vom 04.08.2026
  • Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Modellbauer und zur Technischen Modellbauerin
    (Technische-Modellbauer-Ausbildungsverordnung - TechModellBAusbV) vom 04.08.2026
  • Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Friseur-Handwerk
    vom 04.08.2026
  • Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Friseur-Handwerk
    (Friseurmeisterverordnung - Friseur-MstrV) vom 04.08.2026
  • Zweite Verordnung zur Änderung der Agrarstatistikverordnung
    vom 04.08.2026
  • Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht
    vom 28.07.2026
  • Verordnung über Darlehensvermittlung
    (Darlehensvermittlungsverordnung - DarlVermV) vom 28.07.2026
  • Gesetz zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen
    (Länder- und Kommunalentlastungsgesetz - LKEG) vom 24.07.2026
  • Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung
    (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) vom 24.07.2026
  • Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    vom 23.07.2026


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